Regeln zur Schweizer Vignette

Alles, was Sie über die Verwendung der Autobahnvignette wissen müssen

Regeln für Aarau und die Region Kanton Aargau

✓ A1 vignettenpflichtig
A1 Zürich–Bern durch Aargau: Vignette obligatorisch.
✓ A3 vignettenpflichtig
A3 Zürich–Basel durch Aargau: Vignette erforderlich.
✓ Umfahrungen auf Nationalstrassen
Umfahrungen Aarau, Baden, Brugg auf Nationalstrassen: vignettenpflichtig.
✓ Kauf in Aarau möglich
Vignette an Tankstellen und Poststellen in Aarau erhältlich.
✓ Online-Kauf empfohlen
Online-Kauf mit Lieferung per Post — bequem und schnell.
✓ Gültig 14 Monate
Jahresvignette gilt vom 1. Dezember bis 31. Januar des übernächsten Jahres.

Allgemeine Vorschriften

✓ Anbringung: Innenseite Windschutzscheibe
Die Vignette muss auf der Innenseite der Windschutzscheibe, links unten, vollflächig aufgeklebt werden.
✓ Nicht ablösbar
Die Vignette ist so konzipiert, dass sie beim Ablösen zerstört wird. Eine abgelöste Vignette ist ungültig.
✓ Fahrzeuggebunden
Die Vignette gilt nur für das Fahrzeug, auf dem sie angebracht ist. Übertragung ist nicht erlaubt.
✓ Gültig ab 1. Dezember
Die Vignette für das neue Jahr ist bereits ab 1. Dezember des Vorjahres erhältlich und gültig.
✓ Nationalstrassen 1. & 2. Klasse
Vignettenpflicht gilt auf allen Nationalstrassen der 1. und 2. Klasse in der gesamten Schweiz.
✓ Ausnahmen
Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes, Militärfahrzeuge und bestimmte Sonderfahrzeuge sind von der Vignettenpflicht befreit.

⚠️ Wichtiger Hinweis

Fahren ohne gültige Vignette auf Nationalstrassen ist eine Übertretung nach dem Nationalstrassenabgabegesetz (NSAG). Es droht eine Busse von CHF 200.– zuzüglich des Vignettenpreises von CHF 40.–. Die Kantonspolizei kontrolliert regelmässig.